Pflichtplatzierung laut EU-Richtlinie / BITV 2.0
Die Roggemann Gruppe ist bemüht, ihre Website www.roggemanngruppe.de sowie alle damit verbundenen digitalen Inhalte möglichst barrierefrei zugänglich zu machen. Ziel ist es, die gesetzlichen Anforderungen gemäß dem Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) bestmöglich zu erfüllen.
Diese Erklärung bezieht sich auf die aktuell veröffentlichte Version der Website.
Zur besseren Lesbarkeit wird in den Texten auf genderneutrale Sonderformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter gleichermaßen.
Die Website ist derzeit teilweise barrierefrei gemäß § 13 Absatz 3 LBGG.
Zur Verbesserung der individuellen Nutzbarkeit ist auf der Website ein barriereunterstützendes Tool integriert. Dieses ermöglicht unter anderem:
Dieses Werkzeug ergänzt die bestehenden technischen Maßnahmen zur Barrierefreiheit und hilft insbesondere Nutzerinnen und Nutzern mit spezifischen Bedürfnissen.
Trotz kontinuierlicher Optimierung bestehen derzeit noch einzelne Einschränkungen:
Die Roggemann Gruppe arbeitet laufend daran, diese Punkte zu verbessern. Ziel ist es, die Website bis Ende des Jahres in weiten Teilen barrierefrei bereitzustellen.
Diese Erklärung wurde auf Grundlage einer Selbsteinschätzung mit gängigen Testwerkzeugen (z. B. Google Lighthouse, WAVE, WCAG-Validatoren) erstellt.
Erstellungsdatum: 20. November 2023
Letzte Aktualisierung: 22. April 2025
Letzte Prüfung: 22. April 2025
Wenn Ihnen Barrieren auf dieser Website auffallen oder Sie Hinweise zur Verbesserung haben, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung. Bitte beschreiben Sie möglichst genau die betroffene Seite oder Funktion.
Für Hinweise zur Barrierefreiheit nutzen Sie bitte bevorzugt das unten verlinkte Online-Formular.
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Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Teerhof 59
28199 Bremen
Telefon: +49 421 361 18187
E-Mail:
Das Verfahren ist kostenfrei und kann ohne juristischen Beistand durchgeführt werden.
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Sollten sich künftig verbindliche sprachliche Standards zur geschlechtergerechten Sprache etablieren, werden wir unsere Inhalte entsprechend anpassen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Wir möchten, dass unsere Website für alle Menschen zugänglich ist – unabhängig von körperlichen oder technischen Einschränkungen. Sollten Ihnen Barrieren auffallen, die die Nutzung dieser Seite erschweren oder unmöglich machen, bitten wir Sie, uns über das folgende Formular zu informieren.
Jede Rückmeldung wird von uns sorgfältig geprüft. Im Rahmen unserer technischen und organisatorischen Möglichkeiten werden wir – sofern zumutbar – notwendige Maßnahmen zur Verbesserung einleiten.
Bitte beachten Sie, dass manche Änderungen nicht sofort umsetzbar sind und ggf. einer genaueren Bewertung unterliegen.
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Die Website www.roggemanngruppe.de ist laut Erklärung der Roggemann Gruppe derzeit teilweise barrierefrei gemäß Paragraf 13 Absatz 3 LBGG. Ein integriertes Hilfstool erlaubt Anpassungen von Kontrast, Schriftgröße, Zeilenabstand, Lesemodus und Tastaturnavigation. Bekannte Einschränkungen betreffen animierte Zählelemente, fehlende Fokusanzeigen und schwer lesbare Bildbeschriftungen. Rückmeldungen sind über ein Online-Formular möglich.
Sie ist derzeit teilweise barrierefrei gemäß Paragraf 13 Absatz 3 LBGG. Ziel ist es, die Website bis Ende des Jahres in weiten Teilen barrierefrei bereitzustellen.
Es ermöglicht unter anderem die Anpassung von Kontrasten, Schriftgrößen und Zeilenabständen, einen Lesemodus, die Hervorhebung von Links und Überschriften sowie visuelle Unterstützung bei der Tastaturnavigation.
Animierte Zählelemente ohne entscheidungsrelevante Informationen, fehlende visuelle Fokusanzeigen an einigen Stellen ohne aktiviertes Hilfstool sowie teils schwer lesbare Urheberangaben oder Bildbeschriftungen.
Bevorzugt über das verlinkte Online-Formular, möglichst mit genauer Angabe der betroffenen Seite oder Funktion. Jede Rückmeldung wird sorgfältig geprüft.
An die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik, Teerhof 59, 28199 Bremen. Das Verfahren ist kostenfrei und ohne juristischen Beistand möglich.
Durch eine Selbsteinschätzung mit gängigen Testwerkzeugen wie Google Lighthouse, WAVE und WCAG-Validatoren. Erstellt am 20. November 2023, zuletzt aktualisiert und geprüft am 22. April 2025.